| Vorteile | Nachteile |
| steuerliche Vorteile | begrenzte Begünstigung |
| Kapitalgarantie | eingeschränkte Vererbbarkeit |
| Förderungen/Zulagen | hohe Abschlusskosten |
| hohe Förderquote | Rentenzahlung ist steuerpflichtig |
| flexibler Vertrag (einfach pausiseren lassen) | keine Auszahlung der Rente, wenn der Wohnsitz nicht innerhalb der EU liegt |
| Pfändungsschutz, Insolvensschutz, Hartz IV sicher | wirklich profitabel erst ab 60 |
| Einmalzahlung zu Rentenbeginn möglich | Verträge ohne Fachberatung sind gefährlich |
| dauerhaft gleichbleibende Rente | |
| Schutz der Angehörigen | |
| Berufseinsteiger-Bonus | |
| auch Beamte und Selbstständige können die Förderung erhalten |
1. steuerliche Vorteile
Der erste Punkt, der bei einer Riester genannt wird, sind die steuerlichen Vorteile. Wenn man einen Beitrag von 2.100 Euro im Jahr in den Vertrag investiert, inkl. Zulagen, kann man diesen Betrag in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Dies wirkt sich positiv auf die Einkommenssteuererklärung aus, sodass man im günstigsten Fall Geld vom Staat zurück bekommt.
2. Kapitalgarantie
Die Summe, die man während der Laufzeit in den Vertrag einzahlt sowie die Zulagen sind bei Rentenbeginn garantiert. Somit bekommt man genau das, was man einbezahlt hat, aber nie weniger.
3. Förderung/Zulagen
Jedes Jahr erhält ein Riestersparer eine Zulage für sich, die bei max. 154 Euro liegt. Ob eine Person die volle Zulage erhält hängt davon ab, ob der max. Beitrag gezahlt wurde, oder nicht. Zusätzlich kann pro Kind noch eine Förderung von je 185, bzw. 300 Euro pro Kind hinzukommen.
Bei einer versicherten Person mit einem Kind, welches im Jahr 2013 geboren wurde, wären dies max. 454 Euro pro Jahr.
4. eine hohe Förderung
Je nach Einkommen und Anzalh der Kinder sowie des Familienstandes kann eine versicherte Person vom Staat eine Förderquote zwischen 25 und 90% erhalten. Beispiel: wenn jemand 500 Euro einzahlt liegt der Anteil, der vom Staat bezahlt wird zwischen 125 und 450 Euro. Die Förderung selbst erfolgt in Form der Zulagen.
5. flexiblen den Vertrag pausieren lassen
Kann man einmal die Beiträge nicht mehr zahlen, so muss der Vertrag deshalb nicht gekündigt werden. Der Vertrag wird einfach ruhen gelassen, solange bis man wieder bereit ist Zahlungen zu leisten. Allerdings werden in dieser Zeit keine Zulagen gezahlt. Zumindest dann nicht, wenn innerhalb eines Jahres nicht mind. 60 Euro eingezahlt wurden. Die Ruhestellung ist jedoch meistens besser als eine Kündigung und finanzielle Einbußen, bzw. Verluste.
6. Pfändungsschutz, Insolvensschutz, Hartz IV sicher
Das Geld in der Riester Rente ist vor Pfändungen und im Falle einer Insolvenz gesichert. Damit allerdings ein 100% Schutz für die Einzahlungen gilt, muss die Zulage beantragt werden. Wird zwar eingezahlt, aber keine Zulage beantragt, so kann laut einem Urteil des Amtsgerichts München die Pfändungssicherheit nicht gewährleistet werden.
Außerdem kann der Vertrag bei Hartz IV nicht ins Barvermögen mit eingerechnet werden. Die Rentenvorsorge bleibt somit auf jeden Fall bestehen.
7. Einmalzahlung zu Rentenbeginn
Bei Rentenbeginn hat man die Möglichkeit, die Rente in Form einer Einmalzahlung zu erhalten. Wurde der Vertrag vor 2005 abgeschlossen, so wird 20 Prozent des Gesamtkapitals ausgezahlt. Später abgeschlossene Verträge zahlen sogar 30 Prozent aus. Der Rest ist für die Rentenzeit gedacht.
8. dauerhafte Rente
Egal, wie alt man wird, mit der Riester steht einem eine lebenslange Rente zu. Diese darf auch während der Auszahlungsphase nicht sinken. Somit weiß man immer, wie viel man bekommt.
9. Schutz der Angehörigen
Ein Hinterbliebenenschutz ist auch bei der Riester möglich. Tritt der Todesfall während der Auszahlungsphase für die garantierte Rentenzeit ein, erhalten die Angehörigen eine Zahlung. Verstirbt man während der Ansparphase, haben die Angehörigen Anspruch auf das Vorsorgekapital. So kann z.B. das Guthaben in den Vertrag des Ehepartners übergehen.
10. Berufseinsteiger-Bonus
Schließt man den Reister Vertrag im Alter von 24 Jahre und jünger ab und ist man nach dem 31.12.1982 geboren, so erhält man eine einmalige Zulage von 200 Euro. Hierdurch profitieren vor allem junge Sparer.
11. Beamte
Nicht jeder Beamte kann die Förderungen der Riester Rente nutzen. Wer jedoch in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit ist, ist zulagenberechtigt. Dann können auch Beante die steuerlichen Vorteile sowie die Zulagen erhalten.
1. max. Förderung/begrenzte Begünstigung
Pro Jahr darf man inkl. Zulagen nur maximal 2.100 Euro an Beiträgen im Jahr leisten. Zumindest ist dies die Grenze, bzw. der WErt der steuerlich geltend gemacht werden kann.
2. eingeschränkte Vererbbarkeit
Für den Fall, dass man während der Ansparphase verstirbt, gibt es nur zwei Möglichkeiten. Erstens, der Ehepartner bekommt das Guthaben auf den eigenen Vertrag übertragen oder zweitens, die Erben erhalten das ersparte Geld. Allerdings wird den Erben wirklich nur der angesparte Teil ausgezahlt. Die Zulagen und die Steuerbegünstigungen werden heruntergerechnet.
3. hohe Abschlusskosten
Die Versicherungen nehmen bei einem Riester Vertrag hohe Gebühren für den Abschluss. Hiermit sollten Vertriebs- und Verwaltungskosten gedeckt werden. Meistens zahlt man diese dann innerhalb der ersten fünf Jahre ab. Erst nach dieser Zeit entsteht die eigentliche Ansparphase, die einem später im Alter zugute kommt.
4. die Rentenzahlung ist steuerpflichtig
Durch die Steuervergünstigung während der Ansparphase muss die Riester später bei der Auszahlung versteuert werden. Dabei ist es egal, ob monatliche Ratenzahlungen oder eine einmalige Auszahlung erfolgt. Allerdings hat man im Alter einen geringeren Steuersatz im Vergleich zur Ansparphase. Deshalb sollte sich die Riester dennoch lohnen.
5. keine Riesterauszahlung bei Wohnsitz außerhalb der EU
Früher war es so, dass wenn ein Rentner ins Ausland ging und einen Riestervertrag hatte, dann musste er die Förderungen zurückzahlen. Mittlerweile hat sich dies jedoch geändert. Zieht der Rentner in ein anderes Land der EU hat man weiterhin Anspruch auf die volle Rente. Lebt man jedoch in einem Land außerhalb der EU bleibt die alte Regelung bestehen und man muss seine Förderung zurückzahlen.
6. profitabel erst ab 60
Wirklich profitabel wird der Vertrag erst, wenn man 60 Jahre ist oder falls die Policen ab 2012 abgeschlossen wurden, wenn man 62 Jahre alt ist. Ab diesem Zeitpunkt profitiert man finanziell von ihnen. Bis dato zahlt man lediglich in die Altersvorsorge ein
7. kein Vertrag ohne Fachberatung
Da die Verträge sehr komplex sind, sollte immer eine Fachberatung erfolgen. Ist dies nicht der Fall kann es passieren, dass man einen Tarif auswählt, der viel zu Teuer ist. Im schlimmsten Fall übersteigen dann die Gebühren die Förderung des Staates und man macht einen Verlust.
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer und Auszubildende, der die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rente zahlt, auch die Förderung der Riester Rente in Anspruch nehmen. Neben den Arbeitnehmern eignet sich die Riester aber noch für folgende Gruppen:
Passt man in keinen der oben genannten Personengruppen rein, so kann man dennoch die Riesterförderung in Anspruch nehmen. Nämlich dann, wenn der Ehepartner förderberechtigt ist und bereits einen Riester Vertrag hat.
Es gibt allerdings auch Personengruppen, die keine Förderung erhalten. Dies sind:
Die Riester Rente hat grundsätzlich aus zwei Einnahmequellen. Einmal das Geld, welches man selbst einzahlt und einmal die Förderung vom Staat. Die Förderung selbst kann wiederum in zwei Bereiche untergliedert werden. So gibt es vom Staat eine direkte Zulage für die Person, die den Vertrag hat. Zusätzlich werden aber auch bestehende Kinder berücksichtigt und fließen mit einer jährlichen Zahlung in den Vertrag ein.
Neben diesen jährlichen Zahlungen vom Staat gibt es aber noch eine steuerliche Ermäßigung. Jedes Jahr kann man sich die geleisteten Zahlungen bei der Steuererklärung zumindest teilweise zurückholen.
In den Riesterverträgen fließen die eigenen Kinder positiv mit ein. Für jedes Kind, dass vor 2008 geboren wurde zahlt der Staat jährlich eine Prämie von 185 Euro. Wurde das Kind in 2008 oder danach geboren, so wird sogar 300 Euro pro Nase in den Vertrag gezahlt.
Hat eine Familie beispielsweise 2 Kinder und beide Elternteile haben einen Riestervertrag, so kann jedes Enternteil ein Kind auf seinen Vertrag nehmen. Gibt es nur ein Kind, so müssen sich die Eltern entscheiden, wer von den Beiden, das Kind auf den Vertrag bekommt. Es ist leider nicht möglich, dass ein Kind auf zwei Verträge gutgeschrieben wird. Pro Kind kann man also immer nur einmal eine Zulage erhalten.
Wie hoch Ihre Förderung ausfällt, können Sie mithilfe unseres integrieren Riester Rente Rechners ermitteln.